Eintracht Frankfurt zählt über 150.000 Mitglieder – als einer der größten Sportvereine Deutschlands ist sich der Klub seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung bewusst. Eine zentrale Änderung betraf aufgrund dessen § 3 – „Zweck und Aufgaben des Vereins“. Die bisherige Formulierung wurde um einen wichtigen Passus erweitert, der die Haltung zu gesellschaftlichen Entwicklungen klarer definiert und die bisherige Positionierung zu gewissen Werten nachhaltig verdeutlicht.
Alte Formulierung
„Der Verein handelt frei von parteipolitischen, weltanschaulichen und religiösen Bindungen.“
Neue Formulierung
„Der Verein handelt frei von parteipolitischen, weltanschaulichen und religiösen Bindungen und bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Er tritt verfassungs-, fremdenfeindlichen, antisemitischen Bestrebungen und Einstellungen sowie jeder Diskriminierung, insbesondere aufgrund der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religionszugehörigkeit, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung, aktiv entgegen.“
Der Antrag auf Anpassung des Vereinszwecks wurde vom Präsidium eingebracht und von den Mitgliedern mit überwältigender Mehrheit angenommen.
Abschaffung der Fördermitgliedschaft
Ebenfalls beschlossen wurde durch die anwesenden Mitglieder die Abschaffung der Fördermitgliedschaft und die Mitgliedschaft juristischer Personen, daher wurden in § 10 – „Arten der Mitgliedschaft, Gerichtsstand“ die bisherigen Ziffern 3., 4. und 6. gestrichen. Mitglieder, die von dieser Änderung betroffen sind, wurden bereits von Eintracht Frankfurt kontaktiert und erhalten durch die Umstellung ihrer Mitgliedschaft künftig auch Stimm- und Rederecht innerhalb der Mitglieder- und Abteilungsversammlung.
Mitgliedschaft in mehreren Abteilungen & Anträge zur Abteilungsversammlung
Mitglieder konnten zwar bisher in mehreren Abteilungen Mitglied sein, hatten jedoch in der Nebenabteilung kein Stimm- und Rederecht. Dies ändert sich zukünftig (§§ 11 & 12). Das Rederecht von Mitgliedern auf Abteilungsversammlungen, die nicht Mitglied in der Abteilung sind, entfällt (§ 12).
Darüber hinaus müssen Anträge zur Tagesordnung einer Abteilungsversammlung zukünftig auch mindestens zwei Wochen vor dem Termin eingereicht werden (§ 2 Abteilungsordnung).
Grenzen der Ausgliederung
Zudem wurde eine zentrale Änderung in § 8 – „Grenzen der Ausgliederung“ beschlossen: Die Beteiligung an der Eintracht Frankfurt Fußball AG darf ohne die Zustimmung der Mitgliederversammlung künftig nicht unter 67 % fallen. Eine Verringerung der Beteiligung unter 67 % bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Diese Grenze ist nun auch satzungsgemäß verankert und stärkt dabei nicht nur des e.V. als Hauptaktionär, sondern auch das Mitspracherecht der Mitglieder in einem basisorientierten Verein.
Die aktuelle Fassung der Satzung mit allen Anpassungen aus Februar 2025 könnt ihr online als PDF abrufen.
Euer Feedback
Unsere Mitgliederumfragen bilden für uns einen wichtigen Baustein in der Mitgliederkommunikation – so auch im Zusammenhang mit der Mitgliederversammlung. Bereits zum zweiten Mal konnten Mitglieder im Nachgang der Veranstaltung ihr Feedback abgeben. Circa die Hälfte der Mitglieder, die vor Ort waren, hat an der Befragung teilgenommen: Wir bedanken uns für das zahlreiche und positive Feedback! Positiv wurde insbesondere die Organisation, die digitale Abstimmungen und der respektvolle Umgang untereinander empfunden. Aber auch die durchweg konstruktive Kritik, die unsere Planungen für die kommenden Mitgliederversammlungen verbessern wird, ist enorm wichtig. So werden wir uns insbesondere mit der Catering-Situation auseinandersetzen und die Barrierefreiheit der Veranstaltung (z.B. Lesbarkeit der Präsentationen) weiter ausbauen.